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StartSondereigentumsverwaltung Potsdam

Leistung

Sondereigentumsverwaltung in Potsdam

Verwaltung Ihrer vermieteten Wohnung innerhalb einer bestehenden Eigentümergemeinschaft, klar abgegrenzt zur WEG-Verwaltung.

Wer eine Wohnung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft vermietet, hat zwei getrennte Ebenen: das gemeinschaftliche Eigentum, das die WEG-Verwaltung betreut, und die eigene vermietete Einheit. Für die zweite Ebene ist die Sondereigentumsverwaltung, kurz SEV, zuständig.

SEV und WEG-Verwaltung im Vergleich

MerkmalWEG-VerwaltungSondereigentumsverwaltung
AuftraggeberGemeinschaft der Wohnungseigentümer einzelner Eigentümer
GrundlageBestellung durch Beschluss und Verwaltervertrag Dienstleistungsvertrag mit dem Eigentümer
Gegenstandgemeinschaftliches Eigentum die vermietete Einheit und das Mietverhältnis
Typische Aufgaben Versammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum Mieterkommunikation, Mieteingänge, Nebenkosten, Instandhaltung in der Wohnung
Ansprechpartner des Mietersin der Regel nicht zuständig zuständig

Leistungsbereiche der SEV

  • Ansprechpartner für Ihren Mieter,
  • Überwachung der Mietzahlungen und Mahnwesen im vereinbarten Umfang,
  • Abrechnung der auf den Mieter umlegbaren Kosten,
  • Abstimmung mit der WEG-Verwaltung, soweit erforderlich,
  • Instandhaltung und Reparaturen innerhalb der Einheit,
  • Vorbereitung von Mieterwechsel, Übergabe und Abnahme,
  • Dokumentation und Auskunft gegenüber Ihnen als Eigentümer.

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Nennen Sie uns Objekt, Lage, Größe der Einheit, den aktuellen Mietstatus und ob eine WEG-Verwaltung bereits bestellt ist. Auf dieser Grundlage nennen wir Ihnen den möglichen Leistungsumfang.

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Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Brauche ich eine SEV, wenn die WEG bereits eine Verwaltung hat?

Die WEG-Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum und ist nicht für Ihr Mietverhältnis zuständig. Wenn Sie Ihre Einheit vermieten, deckt die Sondereigentumsverwaltung genau diesen Bereich ab, also Mieter, Zahlungen, Abrechnung und Instandhaltung innerhalb Ihrer Wohnung.

Kann die SEV von einer anderen Firma erbracht werden als die WEG-Verwaltung?

Ja. Beide Aufträge haben unterschiedliche Auftraggeber. Die WEG-Verwaltung wird von der Gemeinschaft bestellt, die Sondereigentumsverwaltung beauftragt der einzelne Eigentümer. Eine Abstimmung zwischen beiden ist in der Praxis sinnvoll.

Vertritt die SEV mich in der Eigentümerversammlung?

Nur wenn Sie dies ausdrücklich vereinbaren und eine entsprechende Vollmacht erteilen. Umfang und Grenzen einer solchen Vollmacht sollten schriftlich und eindeutig festgelegt werden.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Der Stand der genannten Vorschriften ist vor einer Entscheidung zu prüfen. Bei streitigen oder haftungsrelevanten Fragen empfehlen wir die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht.

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Teilen Sie uns Objekt, Lage, Größe und den aktuellen Mietstatus mit. Wir nennen Ihnen den möglichen Leistungsumfang.

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