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Leistung

Mietverwaltung in Potsdam

Verwaltung vermieteter Objekte für Eigentümer und Kapitalanleger: laufender Betrieb, Abrechnung und Instandhaltung aus einer Hand.

Vermietung ist ein laufender Betrieb. Mieteingänge, Rückstände, Schäden, Wartungstermine, Abrechnungsfristen und Mieterwechsel müssen ohne Lücken zusammenlaufen. Fehlt die Struktur, entstehen Ausfälle, verspätete Abrechnungen und vermeidbare Konflikte.

Leistungsbereiche in der Mietverwaltung

  • Ansprechpartner für Mieter und Abstimmung mit dem Eigentümer,
  • Überwachung der Mieteingänge und Mahnwesen im vereinbarten Umfang,
  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung,
  • Abwicklung von Schäden und Versicherungsfällen im vereinbarten Umfang,
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern und Dienstleistern,
  • Überwachung von Wartungs- und Versorgungsverträgen,
  • Vorbereitung von Mieterwechseln, Übergaben und Abnahmen,
  • Dokumentation und Auskunft gegenüber dem Eigentümer.

Aktuelle Pflichten, die Vermieter betreffen

Zwei Themen sind derzeit besonders relevant und sollten frühzeitig geprüft werden:

ThemaKernZeitbezug
Fernablesbare Verbrauchserfassung Nicht fernablesbare Ausstattungen sind nach § 5 HeizkostenV grundsätzlich nachzurüsten oder auszutauschen. Für technisch unmögliche oder unzumutbare Fälle sind Ausnahmen geregelt. grundsätzlich bis 31.12.2026
Prüfung älterer Heizungsanlagen Für bestimmte wassergeführte Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten ist eine Prüfung und Optimierung vorgesehen. für Anlagen von vor Oktober 2009 grundsätzlich bis 30.09.2027

Beide Punkte sind vor einer Maßnahme am aktuellen Verordnungs- und Gesetzestext zu prüfen. Wir stimmen die Umsetzung mit Ihnen und den Dienstleistern ab.

Angebot für Ihr Objekt

Für ein Angebot benötigen wir Angaben zur Lage und Größe des Objekts, zur Anzahl der Einheiten, zum Zustand, zu bestehenden Verträgen sowie zu laufenden Rückständen oder Streitfällen.

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Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Was unterscheidet Mietverwaltung von WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum einer Eigentümergemeinschaft und ist deren Organ. Die Mietverwaltung handelt im Auftrag eines Eigentümers und betreut das Mietverhältnis, also Mieterkommunikation, Zahlungen, Abrechnungen und Instandhaltung des jeweiligen Objekts.

Wie wird die Mietverwaltung vergütet?

Die Vergütung richtet sich nach Objekt, Einheitenzahl, Zustand und vereinbartem Leistungsumfang. Sie wird im Verwaltervertrag festgelegt. Leistungen außerhalb der Grundverwaltung werden gesondert vereinbart.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen?

Für die Abrechnung von Betriebskosten gelten gesetzliche Fristen, die sich nach dem Abrechnungszeitraum bemessen. Die konkrete Frist ist im Einzelfall zu prüfen. Wir planen die Abrechnung so, dass die Unterlagen rechtzeitig vor Fristablauf vorliegen.

Hinweis: Die Angaben auf dieser Seite sind eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Der Stand der genannten Vorschriften ist vor einer Entscheidung zu prüfen. Bei streitigen oder haftungsrelevanten Fragen empfehlen wir die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder Fachanwalts für Wohnungseigentumsrecht.

Mietverwaltung für Ihr Objekt

Nennen Sie uns Lage, Größe, Einheitenzahl und bestehende Verträge. Auf dieser Grundlage stimmen wir den Leistungsumfang mit Ihnen ab.

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